EDITORIAL
EIGENE EINRICHTUNGEN
AUVA-Rehabilitationsklinik Tobelbad (PDF, 595 KB)
FACHBEITRÄGE
- Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung
- Stichworte:
Text: Mag. Alice Meyer, MA, Sozialversicherung der Selbständigen
Einhergehend mit der Kindererziehung gibt oft ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit auf oder schränkt sie ein. Das wirkt sich nachteilig auf die zukünftige Pension aus. Der Elternteil, der sich tatsächlich und überwiegend der Kindererziehung widmet, erhält für bis zu 48 Monate nach der Geburt (bzw. bei Mehrlingen 60 Monate) Kindererziehungszeiten für die Pension berücksichtigt. Das bringt Gutschriften im Pensionskonto und erhöht die Pension. Das allein kann die Auswirkungen für die zukünftige Pension aber nicht immer zu Gänze abfangen.
Mit dem Pensionssplitting wurde eine Möglichkeit geschaffen, dem Elternteil, der sich überwiegend der Kindererziehung widmet, zusätzliche Gutschriften zu übertragen. Mit dem Pensionskonto und dem Pensionskontorechner lassen sich die Auswirkungen auf die zukünftige Pension einfach abschätzen. - Der Frühstarterbonus in der Pensionsversicherung ab 01.01.2022
- Stichworte:
Text: Josef Kadlec, Pensionsversicherungsanstalt
Ab einem Pensionsstichtag 01.01.2022 wird der neu geschaffene Frühstarterbonus als Pensionsbestandteil die derzeit geltende „Abschlagsfreiheit“ – unter Anwendung von Übergangsbestimmungen – ersetzen.
Er wird für versicherte Personen eingeführt, die früh in das Erwerbsleben eingetreten sind und eine entsprechende Anzahl an Beitragsmonaten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit bis zum Monatsersten nach Vollendung des 20. Lebensjahres bzw. im Laufe ihres Erwerbslebens erworben haben.
Gemäß den Erläuterungen des Gesetzgebers soll durch die Einführung des Frühstarterbonus einerseits der in Frage kommende Personenkreis im Vergleich zur „Abschlagsfreiheit“ erweitert werden und andererseits zur Bekämpfung der generellen Altersarmut beigetragen werden. - PVA: RehaJET® für pflegende und betreuende Angehörige
- Stichworte:
Text: Mag. Susanna Maria Fischer, Mag. Beate Heiß, Chefarzt Dr. Martin Skoumal, Pensionsversicherungsanstalt
Die PVA nimmt ihre Verantwortung gegenüber ihren Versicherten wahr und bietet ein zeitgemäßes Rehabilitationsangebot für pflegende und betreuende Angehörige. Die pflegenden und betreuenden Angehörigen werden rehabilitiert, um mit den körperlichen und psychischen Überlastungsreaktionen im Kontext ihres Alltages umzugehen und dadurch nachhaltig ihre „Erwerbsfähigkeit“ zu sichern.
Das vierwöchige RehaJET®-Heilverfahren findet in der Piloteinrichtung Rehabilitationszentrum Bad Schallerbach statt. Die Inanspruchnahme des Heilverfahrens kann als pflegende*r und betreuende*r Angehörige*r allein oder mit dem/der Pflegebedürftigen erfolgen. - Telerehabilitation in der PVA: PV RehaTRAIN
- Stichworte:
Text: Mag. (FH) Martina Honegger, Chefarzt Dr. Martin Skoumal, Pensionsversicherungsanstalt
Die Telerehabilitation kann im Anschluss an eine Phase II Rehabilitation bestehende Versorgungslücken der Phase III Rehabilitation schließen, die berufliche und soziale Teilhabe sowie die Wiedereingliederung in das Alltags- und Berufsleben der Patient*innen längerfristig stärken, begleiten und verbessern. Dadurch sollen nachhaltige, längerfristige Rehabilitationserfolge erzielt werden, indem das Erlernte in den Alltag übertragen und stabilisiert wird, bei gleichzeitiger Motivation und Stärkung des Selbstmanagements der Patient*innen.
Die PVA pilotiert derzeit in ausgewählten Eigenen Einrichtungen und Indikationen eine Phase III Telerehabilitation und plant nach Evaluierung der Ergebnisse, das Angebot bis 2025 weiter auszubauen und in die Regelversorgung zu implementieren. - Brexit: Analyse für den Pensions- und Pflegegeldbereich
- Stichworte:
Text: Christine Grassl, Dr. Verena Zwinger, Pensionsversicherungsanstalt
Durch die Weiteranwendung der KoordinierungsVO bringt das Austrittsabkommen (AA) keine wesentlichen Änderungen.
Die neuen Bestimmungen des Handels- und Zusammenarbeitsabkommens (HZA) und des zugehörigen Protokolls werfen für die praktische Anwendung (speziell im Hinblick auf Leistungen bei Invalidität) wichtige Fragen auf, die derzeit sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene geklärt werden.
Abschließend kann daher festgehalten werden, dass der Brexit aufgrund der Komplexität der Materie und des teilweisen Fehlens eindeutiger Regelungen die Sozialversicherungsträger noch lange Zeit beschäftigen wird.
SV-EUROPA
Neues aus Brüssel
HEALTH SYSTEM WATCH
Nudging und andere verhaltenswissenschaftliche Instrumente im Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen