Der Apothekergesamtvertrag regelt ohne Abschluss von  Einzelverträgen und ohne gesonderte Zustimmungs- oder Beitrittserklärung  des Apothekers die Beziehungen zwischen  den gemäß im Hauptverband der österreichischen  Sozialversicherungsträger zusammengefassten Trägern der  Krankenversicherung und den Apothekern.
    
            Zuletzt aktualisiert am 30. August 2024