Allgemeine Informationen
Seit 1. Jänner 2008 muss jeder Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr
 zahlen, bis er im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen einen 
Betrag von 2 % seines Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist er für 
den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit. Aufgrund der 
Einführung dieser Obergrenze verwaltet die Sozialversicherung für jeden 
Versicherten ein eigenes Rezeptgebührenkonto.
 
Die Internetapplikation "Rezeptgebührenkonto" ermöglicht es jedem 
Versicherten, die eigene Obergrenze der maximal zu bezahlenden 
Rezeptgebühr sowie die Anzahl der konsumierten Rezepte für das aktuelle 
Jahr einzusehen. Als zusätzliches Service wird zudem die Anzahl der noch
 zu konsumierenden Rezepte bis zur Erlangung einer Befreiung angezeigt.
Voraussetzungen
ID Austria bzw. Bürgerkarte.
Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Verfahrensablauf (Zugang zum Service)
Wählen Sie bitte das Service "Rezeptgebühren: Konto anzeigen".
Erforderliche Unterlagen
Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.
Kosten
Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.